Konkurseröffnung | March ER SchKG/Liq.-Sachen
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 5. Mai 2023BEK 2023 48MitwirkendKantonsgerichtspräsident Prof. Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Noah Thurnherr.In SachenA.________ GmbH,Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegenC.________,Gesuchsteller und Beschwerdegegner,vertreten durch Rechtsanwalt D.________,betreffendKonkurseröffnung(Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht March vom 21. März 2023, ZES 2023 84);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Der Betreibungskreis Altendorf Lachen drohte der A.________ GmbH (Gesuchsgegnerin) in der Betreibung Nr. xx am 19. Januar 2023 für Forderungen von C.________ (Gesuchsteller) von Fr. 22’000.0 nebst Zins von 5 % seit 15. Januar 2019 und von Fr. 5’500.00 nebst Zins von 5 % seit 1. November 2018 sowie Betreibungskosten von Fr. 206.60 und weiteren Kosten von Fr. 15.00 den Konkurs an (Vi-act. 1, Beilage). Der Gesuchsteller reichte bei der Vorinstanz am 15. Februar 2023 das Konkursbegehren ein (Vi-act. 1). Der Einzelrichter lud die Parteien zur Verhandlung am 20. März 2023 vor und bezifferte die von der Gesuchsgegnerin zu tilgende Forderung auf total Fr. 27’020.20 (Vi-act. 2). Zur Verhandlung erschien keine der Parteien (angef. Verfügung, S. 2) und der Einzelrichter eröffnete am 21. März 2023 den Konkurs (Dispositivziffer 1). Der Vorderrichter erhob die Gerichtskosten von Fr. 200.00 vom Gesuchsteller, auferlegte diese jedoch der Gesuchsgegnerin (Dispositivziffer 2).2.Die Gesuchsgegnerin reichte am 3. April 2023 beim Kantonsgericht Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung mit sofortiger Wirkung sowie die superprovisorische Gewährung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Gesuchstellers (KG-act. 1).Mit Verfügung vom 4. April 2023 erkannte die Verfahrensleitung der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu und lud das Konkursamt ein, mit einer Stellungnahme eventuelle Massnahmen gemäss
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Prof. Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Noah Thurnherr.
In Sachen
A.________ GmbH,Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegenC.________,Gesuchsteller und Beschwerdegegner,vertreten durch Rechtsanwalt D.________,
betreffend
Konkurseröffnung